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Häufig gestellte
Fragen (FAQ)

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wie erhalte ich für meinen Angehörigen einen Pflegegrad?

Hierzu stellen Sie, bei der für Ihren Angehörigen zuständigen Pflegekasse (mit der Krankenkasse identisch) einen Antrag auf Pflegeeinstufung. Die Pflegekasse beauftragt dann der MDK (Medizinischen Dienst der Kassen) mit einem Pflegegutachten, zudem dieser einen Termin mit Ihnen vereinbart

Was ist Kurzeit- bzw. Verhinderungspflege?

Kurzeitpflege ist die Möglichkeit, den zu pflegenden Angehörigen, für die Zeit eines Urlaubes, den eine Pflegeperson auch benötigt, in einer stationären Einrichtung unterzubringen. Der Anspruch den man diesbezüglich hat sind 28 Tage im Kalenderjahr mit einer finanziellen Unterstützung von 1612,00 € von der Pflegekasse.

Sollten Sie die Kurzzeitpflege schon in Anspruch genommen haben,  können Sie bei Verhinderung der Pflegeperson durch Krankheit oder ähnlichem, auch Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Diese wird ebenfalls für 28 Kalendertage im Jahr und mit 1612,00 € durch die Pflegekasse genehmigt.

Für beides muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.

Welche Kosten kommen zu den Pflegekosten noch dazu?

Zu den Pflegekosten kommen noch die individuellen Kosten, wie Friseur, Fußpflege, Medikamentenzuzahlungen, besondere Getränke außerhalb des normalen Angebotes (Alkohol und Fruchtsäfte) sowie persönliche Pflegeartikel (Zahncreme, Haftcreme, …) dazu. Waschlotion und Bodylotion sind im Preis enthalten.

Wie lange muss man auf einen Pflegeheimplatz warten?

Freiwerdende Pflegeheimplätze sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen, dass man derzeit eine durchschnittliche Wartezeit von 3-5 Monaten hat, wenn man sich gezielt auf eine bestimmte Einrichtung festsetzt.

Gibt es Besuchszeiten?

Nein. Besuchszeiten sind ein altes Relikt aus vergangenen Zeiten. Das Haus ist täglich von 06.00 Uhr bis 20.30 geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten können Sie klingeln und die diensthabenden Mitarbeiter/-innen öffnen Ihnen, sofern Sie einen Angehörigen bei uns im Haus haben die Türe.

Kann man eigene Möbel und Haustiere mitbringen?

Zur Grundausstattung eines jeden Zimmers gehören:

  • - ein Pflegebett
  • - ein Nachtisch
  • - ein Sideboard und eine Kommode
  • - zwei Stühle und ein Tisch
  • - ein Kleiderschrank

Weitere Möbel, die nicht bei der Ausübung von Pflegetätigkeiten behindern, können mitgebracht werden.
Haustiere können, nach Rücksprache mit der Einrichtungsleitung mitgebracht werden – werden aber nicht vom Hauspersonal versorgt.

Stellt die Einrichtung Telefon und Fernseher?

Nein. Fernsehgeräte müssen von Zuhause mitgebracht werden. Es hier bitte auch darauf zu achten, dass ab Juni 2017 nur noch digitaler empfang möglich ist und somit entweder der Fernseher selbst einen eingebauten Digitalreceiver hat oder ein solcher zusätzlich angebracht werden muss. Die Gebühren für das Kabelfernsehen sind im Preis inbegriffen und als Pflegeheimbewohner kann man sich von den Fernsehbeiträgen für ARD und ZDF sowie Deutschlandfunk befreien lassen.

Telefonanschlüsse sind bis in die Zimmer gelegt, müssen aber beim Telefonanbieter beantragt und freigeschaltet werden. Bewohner die bisher eine Telefonnummer mit der Vorwahl 07021 hatten, können mit Ihrem Anbieter vereinbaren diese ins Heim „mitnehmen“ zu können.

Gibt es im Wächterheim noch Doppelzimmer?

Nein, mit Wirkung zum 01. September wird das Wächterheim der Vorgabe der Landesheimbauverordnung gerecht und verfügt über kein Doppelzimmer mehr.

Wie sind die Zimmer ausgestattet?

Jedes Zimmer hat ein Pflegebett, einen Schrank, Sideboard, Kommode, einen Tisch und zwei Stühle. Dies ist die Regelausstattung. Soweit es die jeweilige Pflegebedürftigkeit und die Menge der dazu benötigten Hilfsmittel zulässt, kann zusätzlich noch eigene Ausstattung mitgebracht werden. Alle Zimmer verfügen über Kabelfernsehanschluss (Fernsehgerät muss mitgebracht werden).
Eine eigene Nasszelle mit Dusche, Waschbecken und WC ist in unserem Haus in jedem Zimmer selbstverständlich.