SchulenWir geben haltlosen Kindern neuen Halt und eröffnen schulische Perspektiven |
An allgemeinen Schulen (Grundschulen, Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen, Realschulen und Gymnasien) werden auch Schülerinnen und Schüler mit auffälligen Lern- und Leistungshemmnissen bzw. emotional-sozialen Instabilitäten unterrichtet.
Wenn aus Sicht der allgemeinen Schule die für den betreffenden Fall relevanten Unterstützungsmöglichkeiten der allgemeinen Pädagogik (Beratungslehrer, Fachberater für Classroom Management, ...) ausgeschöpft sind und ein weitergehender Beratungs- und Unterstützungsbedarf besteht, kann nach Anhörung der Erziehungsberechtigten und ggf. der betroffenen Kinder und Jugendlichen der sonderpädagogische Dienst eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) angefordert werden.
Im Hinblick auf Schülerinnen und Schüler mit Auffälligkeiten im Bereich des emotionalen Erlebens und sozialen Handelns können allgemeine Schulen aus dem unten dargestellten Einzugsgebiet sonderpädagogische Unterstützung und Beratung durch den Sonderpädagogischen Dienst der Janusz-Korczak-Schule anfordern. Die entsprechenden Verfahrensabläufe können im Downloadbereich ebenso abgerufen werden wie das Antragsformular.
Im Gegensatz zu vormaligen Regelungen wird der sonderpädagogische Dienst direkt beim zuständigen SBBZ, mithin bei der Schulleitung der Janusz-Korczak-Schule, beantragt.