Psychologische BeratungsstelleHier gibt es offene Ohren für menschliche Nöte - Zuwendung - Wegweiser in Krisen |
Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft gemäß § 8a SGB VIII
Grundsätzliches zur Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (ieF):
• Die ieF-Beratung steht Ihnen in Fragen des Kinderschutzes immer dann zur Verfügung, wenn Sie den Verdacht einer möglichen Kindeswohlgefährdung haben und eine neutrale Beratung in Anspruch nehmen möchten oder müssen.
• Die ieF unterstützt Sie bei der Beurteilung von Anzeichen und Anhaltspunkten einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls und bei der Erarbeitung wirksamer Schritte zum Schutz des betroffenen Kindes.
• Die Inhalte der ieF-Beratung sind vertraulich und werden von Ihnen anonymisiert vorgestellt.
• Die insoweit erfahrene Fachkraft unterliegt einer besonderen Schweigepflicht.
• Das Angebot ist kostenfrei.
• Die insoweit erfahrene Fachkraft hat ausschließlich eine beratende Funktion.
Das bedeutet für Sie:
• Die Fallverantwortung bleibt bei Ihnen.
• Die insoweit erfahrene Fachkraft ist Fall-neutral.
• Die ieF hat keine Entscheidungskompetenz.
• Die insoweit erfahrene Fachkraft hat keine Dienst- oder Fachaufsicht.